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VisualSoftware Engineering & Consulting GmbH, 45701 Herten
1. Allgemeines - Allen unseren Angeboten, Vertragsabschlüssen und Vereinbarungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zu Grunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers sind für uns nicht bindend, Ausnahmen nur durch unsere schriftliche Bestätigung. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berühren nicht die Gültigkeit unserer übrigen Vertragsbedingungen.
2. Angebote - Unsere Angebote beziehen sich grundsätzlich auf dem im Angebotsschreiben festgelegten Zeitraum, ansonsten sind die Preise freibleibend.
3. Vertragsabschluß - Bestellungen, Aufträge erlangen unsere Verbindlichkeit erst durch unsere Auftragsbestätigung. Das Fehlen einer Auftrags-bestätigung durch den Kunden, beeinflusst nicht die Verbindlichkeit seiner Bestellung. In diesem Fall gilt das von uns zuletzt erstellte Angebot als Vertragsgrundlage.
4. Lieferung - Unsere Lieferzeiten werden individuell und annähernd vereinbart und gelten ab dem Eingang der Auftragsbestätigung. Durch nachträgliche Ergänzungs-wünsche verlängert sich der Termin dem entsprechend. Fixtermine werden grundsätzlich nicht abgegeben. Von der Verpflichtung zur Leistung, sowie von der Einhaltung der Lieferfrist befreien alle, durch uns nicht vertretbaren Umstände, die eine Betriebsstörung zur Folge haben. Ebenso verfällt die Verpflichtung, wenn berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen. Der Versand erfolgt nur auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschädigte Waren sind der Bahn, Post oder Spediteur erst nach Anerkenntnis des Schadens abzunehmen. Der Lieferungsmodus wird vertraglich vereinbart. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise ab Herten.
5. Nichtabnahme - Die Abnahme seitens des Käufers muss spätestens 4 Wochen nach Bestellung bzw. Bereitstellung durch die VisualSoftware Engineering GmbH erfolgen. Bei Annahmeverzug des Bestellers steht uns nach fruchtlosen Ablauf einer max. zweiwöchigen Nachfrist das Recht zu, entweder Abnahme des ganzen oder eines Teiles des Auftrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Auftragwertes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Schadens bleibt uns vorbehalten, insbesondere bei Sonderanfertigungen.
6. Eigentumsvorbehalt - Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der VisualSoftware Engineering GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen, einschließlich Nachforderungen, die wir gegen den Käufer aus der jeweiligen Geschäftsverbindung haben, bezahlt und die hierfür hergegebenen Wechsel und Schecks gutgeschrieben sind. Eine Sicherheitsübereignung oder Pfändung, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Käufer untersagt. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, steht der VisualSoftware Engineering GmbH das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit zu im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von der VisualSoftware Engineering GmbH an den Käufer, oder bei Vermögensverfall des Käufers, darf die VisualSoftware Engineering GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
7. Gewährleistung - Die Gewährleistung ist beschränkt auf einer Nachbesserung, Reparatur bzw. Ersatzlieferung unserer Wahl. Sie beträgt 6 Monate, falls nicht anders ausdrücklich bestätigt. Für die Durchführung der Gewährleistung hat uns der Kunde mindestens dreimalig in einer angemessener Weise Zeit und Gelegenheit zu geben. Hierzu hat der Kunde uns die beanstandete Ware in Herten zur Verfügung zu stellen. Ergibt sich bei der Prüfung der bemängelten Ware, dass die Mängelrüge zu unrecht erfolgt ist, so sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware, sowie etwaige Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Verjährung der Gewährleistungsansprüche nicht gehemmt oder unterbrochen. Nebenkosten jeglicher Art werden nicht erstattet. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung Lagerung, fehlerhaftem Einbau oder natürlicher Abnutzung beruhen. Durch Fremdeingriffe, von uns nicht autorisierten Werkstätten und insbesondere durch den Kunden selbst, erlischt die Gewährleistung.
8. Zahlungen - Bei Auftragseingang verpflichtet sich der Besteller 10% in Höhe der Auftragssumme an uns zu überweisen. Die Zahlungen sind mit der Auslieferung sofort fällig. Bei Vorauskasse gewähren wir im Einzelfall 2% Skonto. Teilzahlungsgeschäfte werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert.
9. Software - Standard Software: Die VisualSoftware Engineering GmbH wird ausdrücklich von der Verantwortlichkeit für die Lauffähigkeit von Hardwaretreibern und/oder Softwareprodukten enthoben. Hier wendet sich der Benutzer an den jeweiligen Hersteller. Die Feststellung der Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse obliegt dem Kunden. Für Individualprogrammierungen: Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass Entwicklungsfehler in Softwareprodukten nicht völlig ausgeschlossen werden können, auch Fehler durch unkorrekte Eingaben des Anwenders nicht vollends aufgefangen werden und wir daher jegliche Haftung ausschließen. Nach Bestätigung des Lieferumfanges an Hand unserer Demonstration, Dokumentation oder Pflichtenheft, gilt die Version als abgenommen. Die Dokumentationen und Programme sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, Programme, Daten und Dokumentationen teilweise oder ganz zu ändern, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben - auch nicht zum Test -. Der Nachdruck oder die photomechanische Wiedergabe der Dokumentationen ist nicht gestattet. Die Mehrfachnutzung von Software auf verschiedenen Rechnern kann nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Wir behalten uns vor, jederzeit und ohne Vorankündigung ganze Programme oder Teile neu zu organisieren. Für die Anwendung unserer Programme übernehmen wir weder ausdrücklich noch stillschweigend Haftung für Schäden oder Folgeschäden. Sollte jemand gegen die Softwarebestimmungen verstoßen, so können wir, unbeachtet weitergehender Ansprüche, die Zahlung einer Schadensersatzsumme von 10.000,- DM verlangen.
10. Erfüllungsort - Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Zahlungen, als auch für alle Rechtsstreitigkeiten ist für beide Parteien Herten. Gerichtsstand ist Recklinghausen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 1.1.2000
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